Unabhängig wie man über unter Kumpels getauschte Kopien denken mag,
ist die professionelle Raubkopie mit Vertrieb zum Zwecke des
Geldverdienens nichts anderes als Diebstahl, der entsprechend
bestraft werden muß.
Daß es sich imkonkreten Fall um Kleinstweich Ware handelt, kann leider
nicht strafmindernd geltend gemacht werden ;-)
ist die professionelle Raubkopie mit Vertrieb zum Zwecke des
Geldverdienens nichts anderes als Diebstahl, der entsprechend
bestraft werden muß.
Daß es sich imkonkreten Fall um Kleinstweich Ware handelt, kann leider
nicht strafmindernd geltend gemacht werden ;-)