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  • Lyki

mehr als 1000 Beiträge seit 24.08.2001

Der Fehler bleibt unbestraft. Garantiert!


Der der hat sich -so lese ich das eindeutiog herau - aus einer
unklaren formulierung bei den Vorgaben ergeben. Und die Beamte,
die das verbrochen haben gehen garantiert straffrei aus.

Zitat: "welcher externe Dienstleister den Fehler verbrochen hat,
Kontonummern rechtsbündig mit Nullen aufzufüllen"

das bedeutet doch, die Vorgabe lautete: "Die Kontonummern sind
linksbündig aufzufüllen."

Das kann nun einerseits heissen: "Kontonummer linksbündig in das
Feld und den rest mit Nullen auffüllen", wie es ja gemacht wurde,
und andererseits: "Kontonummern in das Feld und auf der linken
Seite mit Nullen auffüllen", wie es hätte sein sollen.

Da nun die Softwareforma den fehler auf die Vorgaben schieben
kann, und die Beamten den fehler auf die Firma, wird wieder
mal niemand die Schuld haben.

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