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  • nt98b10

252 Beiträge seit 16.03.2020

Wieso sollte man "Hate-Speach" ahnden?

Das StGB gibt doch schon eine Fülle von Delikten her - von 81 (verbotene Symbole) über 130 (Volksverhetzung), 185 (Beleidigung) bis 240 und 241 (Nötigung und Bedrohung).

Wozu dann noch das ominöse "Hate Speech"? Ja was ist das überhaupt?

Da scheint mir eine konsequente Anwendung der bisherigen Regelungen und vor allem die Wiedereinführung einer gewissen Verhältnismäßigkeit in Urteilen deutlich dringender. Solange es etwa
- für vollendete Tötung zwei Jahre auf Bewährung
- für 500.000 EUR hinterzogene Umsatzsteuer 2 Jahre 9 Monate ohne Bewährung
- für (faktisch nur) schwere Sachbeschädigung 9 Jahre und 8 Monate
- sowie Freispruch wegen "Schuldunfähigkeit" für vollendeten Mord gibt
solange braucht man sich um neue Regeln tatsächlich gar keine Gedanken machen.

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