Dort haben wir
1. Das Militärbefungnisgesetz:
Das Militär darf ohne gerichtlichen Beschluss jederzeit auch
Kundendaten von den Internetprovidern requirieren. Zuvor wurde auch
schon die Polizei mit mehr Rechten ausgestattet. Die derzeitige
Opposition hat eine Verfassungsbeschwerde angekündigt, aber was
daraus geworden ist, ist mir im Augenblick nicht bekannt.
2. Das Strafgesetz:
Computereinbrüche werden nun unterschiedlich bestraft, je nachdem, ob
"Terrorismus" vorliegt oder nicht. Bei Terrorismus kann eine
Höchststrafe von 20 Jahren verhängt werden, was so in etwa
"lebenslänglich" entspricht.
Quelle:Â http://www.justiz.gv.at/gesetzes/download/straeg2002.pdf
Herzlichst
Hubertus
1. Das Militärbefungnisgesetz:
Das Militär darf ohne gerichtlichen Beschluss jederzeit auch
Kundendaten von den Internetprovidern requirieren. Zuvor wurde auch
schon die Polizei mit mehr Rechten ausgestattet. Die derzeitige
Opposition hat eine Verfassungsbeschwerde angekündigt, aber was
daraus geworden ist, ist mir im Augenblick nicht bekannt.
2. Das Strafgesetz:
Computereinbrüche werden nun unterschiedlich bestraft, je nachdem, ob
"Terrorismus" vorliegt oder nicht. Bei Terrorismus kann eine
Höchststrafe von 20 Jahren verhängt werden, was so in etwa
"lebenslänglich" entspricht.
Quelle:Â http://www.justiz.gv.at/gesetzes/download/straeg2002.pdf
Herzlichst
Hubertus