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  • madihn

368 Beiträge seit 15.11.2000

Immer locker bleiben, die können uns hier mal...

 Die Frage nach der Bedeutung für Deutschland ist aus patentrechtlicher
Sicht ganz einfach zu beantworten: NULL, amerikanische Patente gelten
nur dort.
Die ursprüngliche Anmeldung erfolgte in GB am 20. Juli 1976. Über
welche Fristregelungen des Title 35 USC (amerikanisches Patentgesetz)
die Ausdehnung bis 15. August 1980 (Anmeldetag der US-Anmeldung)
möglich war ist mir auch nie ganz klar geworden. Die Amerikaner haben
bis 10. Oktober 1989 für die Erteilung gebraucht. Damals bekam man das
Patent noch für 25 Jahre, das sind seit 1994 auch nur noch 20 Jahre.
Und jetzt müssen sie eben bis 9. Oktober 2006 damit leben. 
Für unsereien ist die Sache also abgehakt und wir können und
zurücklehnen und dem Schauspiel genüßlich folgen.
Ich denke mal, die BT nutzt die allgemein übliche Praxis, daß sich die
Firmen in den USA wegen der immensen Summen meist außergerichtlich
einigen. Sollen sie doch!

Im übrigen halte ich den Einwand von Blazer für garnicht so weit
gergeholt, denn damals war die Mouse ja noch ein Exoten-Ding von Xerox
(die haben sich das Ding ausgedacht???).

Just smile!
Madihn


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