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  • Sajoh

mehr als 1000 Beiträge seit 13.12.2013

Man kann jeden Filesharing Teilnehmer verklagen

Nach Vorstellung der Medienindustrie ist es egal
ob man ein Werk komplett oder nur einen kleinen
Teil davon zum Upload anbietet.

Der kleineste mögliche Teil wäre demnach ein Bit.

Die meißten urheberrechtlich geschützten Werke
bestehen sowohl aus logischen Einsen als auch Nullen.

Also sind die Binärwerte 1 und 0 geschützt - und das
gleich von einer ganzen Reihe von Rechteinhabern.

Auf eine Mindestlänge von wo an ein Datenschnipsel
geschützt ist, konnten die sich nie so richtig einigen.

Demnach reicht es wenn man sich irgendeine Datei schützen
läßt, dann kann man wahllos jeden Filesgaring Teilnehmer
vor den Kadi zerren weil in der von ihm angebotenen Datei
nicht nur ein oder zwei Bit sondern eine ganze Reihe aus
der geschützten Datei enthalten ist.

Bei einem Richter, für den ein Computer sowas wie ein Fax
mit Tastatur ist müßte man damit durchkommen.


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