Wenn jemand ein Musikarchiv mit 10.000 Titeln für 30 Minuten über
ISDN (64 kBit/s) freigibb, dann werden in der Zeit vermutlich
höchstens zwei oder drei Titel heruntergeladen.
Wenn jemand aber nur ein einziges (sehr begehrtes) Lied für zwei
Jahre über eine schnelle Leitung freigibt, dann wird es vielleicht
einige hundert oder gar tausend Male heruntergeladen.
Im ersten Fall 2 Mio Euro Schadenersatz, im zweiten Fall 200 Euro
Schadenersatz?
Das Urteil scheint mir doch ziemlich weltfremd zu sein.
Auch legale Rechteinhaber werden in der Regel ganz andere
Lizenzkosten verlangen für eine Veröffentlichung, bei der eine
tausendfache Verbreitung zu erwarten ist, und einer Veröffentlichung,
bei der schon rein technisch nur einige wenige Exemplare verbreitet
werden können.
ISDN (64 kBit/s) freigibb, dann werden in der Zeit vermutlich
höchstens zwei oder drei Titel heruntergeladen.
Wenn jemand aber nur ein einziges (sehr begehrtes) Lied für zwei
Jahre über eine schnelle Leitung freigibt, dann wird es vielleicht
einige hundert oder gar tausend Male heruntergeladen.
Im ersten Fall 2 Mio Euro Schadenersatz, im zweiten Fall 200 Euro
Schadenersatz?
Das Urteil scheint mir doch ziemlich weltfremd zu sein.
Auch legale Rechteinhaber werden in der Regel ganz andere
Lizenzkosten verlangen für eine Veröffentlichung, bei der eine
tausendfache Verbreitung zu erwarten ist, und einer Veröffentlichung,
bei der schon rein technisch nur einige wenige Exemplare verbreitet
werden können.