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2 Beiträge seit 03.02.2006

Visa & Rechte als Buerger

Habt Ihr Euch mal gefragt, warum ein deutscher Buerger Einsicht in
einen AA-Erlass zum Thema Visaerteilung beantragt?
Er/Sie selber kann ja hier nicht Antragsteller sein. Somit ist das
Argument "der Buerger kommt nur Kostenpflichtig an Ihn bertreffende
Unterlagen" in diesem Fall wohl nicht zulaessig.
Zudem stellt sich noch die Frage ob hier nicht auch ausssenpolitische
Belange der Bundesrepublik Deutschland betroffen sein koennten, die
wohl ein etwas aufwendigeres "Freigabeverfahren" nach sich zoegen.
Immerhin handelt es sich um Visaverfahren und das Auswaertige Amt.
Koennte ja sein, das mit Hilfe dieses Erlasses Wege zum Visabetrug
erarbeitet werden koennen.
Aber all dies ist natuerlich Hypothese und ich finde wir (und auch
Heise) sollten mit unserem Urteil warten, bis wir alle Fakten kennen.
Der deutsche Buerger sollte Einblick in ihn betreffende Vorschriften
/ Erlasse haben und das Kostenguenstig, aber ebenso sollten die
Interessen des Auslaendergestezgebers und der Schengenpartner gewahrt
bleiben.
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