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286 Beiträge seit 13.05.2002

Vernünftig! + kleiner Denkanstoß

Schade, dass jetzt einige weniger hier "Verräter" schreien, nur weil
der AK Vorrat gute und diplomatische Vorschläge macht. 
Es ist bekannt, dass es einigen Internetbetrug gibt. Diese Betrüger
schreiben sogar noch frech, dass man ja mit ihrer IP nichts anfangen
kann und man Pech hätte. Der Schaden für die Internetwirtschaft ist
enorm. Aus eigener Erfahrung geht jede vierte Buchung eines digitalen
Dienstes ins Nirvana und mit Inkasso kommt man damit nicht weit, wenn
man nicht andere Schutzhürden eingebaut hat.

Es macht also Sinn eine IP einer Person für eine kurze Zeit zuordbar
zu machen. Bei Betrug durch falsche Bankdaten oder unzulässige
Rücklastschriften reichen aber 7 Werktage normalerweise. Damit deckt
man gut 90% der Straftaten ab. In diesem Zeitraum kann das Opfer dann
beim Provider das "Einfrieren" der Daten fordern und die
Ermittlungsbehörden hätten dann z.B. 4 Wochen Zeit, um die Daten
anzufordern. Danach wird dann alles gelöscht. 

Das wäre sozusagen speichern zu Abrechnungszwecken.

Das zumindest als Meinung von mir und jetzt noch ein kleiner
Denkanstoß (unausgereift und ist mir gerade erst in den Sinn gekommen
... also bitte nicht zu laut lachen :-P
Warum legt man nicht fest, dass man dieses Kurzzeitspeichern auf
SSL-Verbindungen beschränkt. Der Provider kann den Port 443 ja klar
erkennen und weiß dann, daass es sich um etwas handelt, wo Daten zu
Abrechnungs- oder Erkennungszwecken benötigt werden. So würde man den
oben genannten Ablauf weiter verhältnismäßig einschränken und
normales Surfen über den Port 80 bleibt überwachungsfrei. Das
Eingehen einer SSL-Verbindung ist ja auch für jeden User erkennbar.

Gruß
Tobias Huch
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