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  • heylander

804 Beiträge seit 20.07.2000

Warum immer ganz oder gar nicht?

Es wäre doch auch eine Kombination beider Verfahren möglich. Klar ist
beim Quick Freeze der Zeitrahmen eng, trennt der Nutzer seine
Internetverbindung, ist eine Identifizierung nicht mehr möglich.
Denkbar wäre auch eine VDS für 24 Stunden + Quick Freeze der Daten
aus dieser VDS, um Ermittlern einen zu bewältigenden Zeitrahmen zu
geben jemanden auf frischer Tat zu ertappen.

Irgendwas mit 6 Monaten VDS oder ähnliches ist dagegen einfach nur
superbequem für Ermittler, aber keinesfalls erforderlich für eine
wirksame Strafverfolgung. Dass unser BVerfG das nicht erkannt hat und
eine Verfassungsgemäße Umsetzung der Richtlinie für möglich hält ist
einfach nur traurig.

Irgendwelche Daten, die eine Standortbestimmung ermöglichen gehören
grundsätzlich nicht in eine VDS. Damit können keine Straftaten
aufgeklärt werden, die es nicht auch schon vor mobilen Geräten gab
und wirksam aufgeklärt werden konnten. Das Missbrauchspotential ist
dagegen enorm. Ich warte nur auf den Tag an dem einem der
befürwortenden Politiker das mal zum Verhängnis wird, weil über
Standortdaten, die irgendwie zur Klatschpresse getunnelt sind,
eindeutig feststeht, dass er regelmäßiger Kunde im Rotlichtviertel
ist.
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