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  • MajorGriffon

mehr als 1000 Beiträge seit 13.07.2000

Das Problem liegt ganz woanders...

Karlsruhe hat ja festgestellt, das im Grundsatz nix gegen die VSD
spricht, aber z.B. der Richtervorbehalt sein muss.

Das Problem liegt aber darin, das der Richtervorbehalt in DE total
entwertet ist.
Z.B. eine staatliche Heimsuchung, auch Hausdurchsuchung genannt
stelle ich mir richtig schlimm vor.
Da kommen wildfremde Leute, durchwühlen die Wohnung, stiften
heilloses Chaos und nehmen -egal worum es geht- erstmal
vorsichtshalber jeden Computer mit (und behalten ihn solange, bis das
Ding Museeumswert hat), sowie jegliche Papiere.
Ich würde das als einen ganz üblen Grundrechtseingriff empfinden.

Darüber entscheidet ein Ermittlungsrichter in wenigen Minuten!

Und so ein Ermittlungsrichter ist ne arme Socke!
Der hat ewig Jura studiert, sein zweites Staatexamen mit min. ner zwo
hingezaubert und ist jetzt nicht mehr als der Kritzelaugust für die
SA.

In der Realität schreiben Ermittlungsrichte keine Beschlüsse, sie
bekommen sie vorformuliert von der SA vorgelegt und müssen nur noch
unterschreiben.

Und wenn sich einer die Frechheit herraus nimmt, Fälle zu prüfen,
dann kommt er eben mit der Arbeit nicht nach und bleibt den Rest
seiner Karriere Kritzelaugust, den jeder Dorfbulle nachts um drei
anrufen kann.

Will ja auch keiner...

Es fehlen drei Dinge in unserem Rechtsstaat:

1. Umkehrung des Beweismittelverwrtungsverbots.
Wenn bei einer HD, die wegen des Verdachtes auf illegalen
Waffenbesitzes angeordnet wurde 2 Gramm Haschisch gefunden wurden war
es bisher so, das man dann ein Beweismittelverwertungsverbot
beatragen musste - mit geringen Erfolgsaussichten.
I.d.R. wird die SA in so einem Fall das Verfahren führen, da man ja
nicht blöd aussehen will umsonst da rein gerannt zu sein.

Es müsste umgekehrt bei z.B. bei Beifunden die SA erstmal beatragen,
die Beweismittel verwerten zu dürfen - vorzugsweise nur bei schweren
Straftaten.
(Waffen gesucht, aber die Leiche der Frau gefunden oder so...)

2. Es fehlt an einer Regelung, die Sicherstellt, das sich ein
Ermittlungsrichter angemessen lange mit dem Fall beschäftigt. Jeder
besculdigte sollte das Recht auf eine detailierte, individuelle
Begründung vom Richter verfasst haben.
Richter, die über das Quartal gemittelt deutlich mehr Fälle
bearbeitet haben, als angemessen wäre (man könnte nach der schwere
der Eingriffe Kontigente festlegen, z.B. U-Haft 3 Stunden, HD 1
Stunde usw.) gehören mit diziplinarischen Massnahmen bedroht.

Wenn die SA ihre Fälle nicht bearbeitet bekommt fehlt es
offensichtlich an Richtern, aber wenn der Staat tief in die Rechte
seiner Bürger eingreifen will darf er nicht knausrig sein...

3. Es fehlt an einer Schmerzengeldregelung für den Fall unangemessner
Eingriffsmassnahmen -nicht nur im Strafvollzug-
Wenn eine HD unangemessen (d.h. sie hätte so nicht stattfinden dürfen
- Gerichte stellen das des öfteren fest. Hat aber nix damit zu tun ob
man was findet oder nicht) und unbegründet (also man hat nix oder
zumindest nicht das gesuchte gefunden) muss neben einem umfassenden
Schadensersatz, der auch zwei Manntage zum Lohn des Betroffenen
berücksichtigt, die das Aufräumen dauert, sowie
Abschreibungsgerechter Nutzungsausfall für Beschlagnahmte
Gegenstände, bzw. Ersatzbeschaffung z.B. bei Computern, ausserdem
alle Schäden die durch das Fehlen von beschlagnahmten Unterlagen
entstehen, sondern auch ein entsprechendes Schmerzensgeld, das
wirklich angemessen ist.

heutzutage gibbet für eine HD nüx und selbst U-Haft wird mit dem
gegenwert eines belegten Brötchens und ner Tasse Kaffe pro Hafttag
entschädigt.

Insbes. wenn solche Massnahmen nicht erfolgen, weil die Verdachtslage
das so hergegeben hat, sondern weil der Ermittlungsrichter nur die
vorformulierte Entscheidung des SA abgekritzelt hat und die Massnahme
nicht erfolg wäre, wenn er sich nur eine viertel Stunde Zeit genommen
hätte müssen da weitaus höhere Summe her.
Ich denke da z.B. an 500,- pro hafttag nur Schmerzensgeld und nen
runden Tausender für eine HD - auch nur Schmerzensgeld.

Wenn so abgesichert ist, das die Justiz sich wirklich Gedanken über
den Einzelfall macht, bevor sie tief in die Grundrecht packt, dann
können die für den Bereich Strafverfolgung auch gerne ihre VSD
haben...
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