Die bisherige gesetzliche Regelung der Datensparsamkeit, nach der
keinerlei persönlichen Daten gespeichert werden dürfen, die nicht
zwingend für den Geschäftsbetrieb nötig sind, hat sich 20 Jahre
bewährt und ist verfassungsgemäß. Die Durchsetzung könnte etwas
konsequenter überwacht werden.
Warum will der Richterbund eine Neuregelung?
keinerlei persönlichen Daten gespeichert werden dürfen, die nicht
zwingend für den Geschäftsbetrieb nötig sind, hat sich 20 Jahre
bewährt und ist verfassungsgemäß. Die Durchsetzung könnte etwas
konsequenter überwacht werden.
Warum will der Richterbund eine Neuregelung?