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  • Billy_Rubin

51 Beiträge seit 08.10.2001

Fake-Ticker: Die DAS Rechtsschutz verklagt den Duden-Verlag

Die DAS-Rechtsschutz erwägt, zur Bewirkung eines Grundsatzurteils den
Duden-Verlag zu verklagen. Die beauftragte Anwaltssozietät
Hollowhead, Sheyssner, Shrink gab bekannt, man wolle exemplarisch
gegen den Verlag vorgehen, weil er eine maßgebliche Rolle bei der
Dokumentation der deutschen Sprache innehabe.

Laut Aussage der Anwälte verletze die gehäufte Verwendung des
Artikels "das" die Markenrechte ihres Klienten.

Abzuwarten bleibt, ob die Deutsche Eisenbahnreklame ("DER") und ein
Feinstrumpfhosenhersteller ("Nur die") sich ebenfalls an dem
Verfahren als Kläger beteiligen werden.

Wirklich lustig, wie weit Markenschutz gehen kann. Darf man beim
Glücksrad eigentlich noch ein "T" kaufen??? Muss ein Engländer, der
in seiner Wohnung ein "Window" öffnet, eine EULA unterzeichnen?
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