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  • Andy48

44 Beiträge seit 01.02.2020

Frage an Juristen: Analogie zur Bankgebühr

In den meisten Fällen dürfte ein Smart Meter keinen Vorteil für den Kunden bieten. Der Einbau erfolgt also aus den Gründen:
a) gesetzliche Pflicht
b) eigenes Interesse des Stromanbieters

Der BGH hat in mehreren Urteilen zu Bankgebühren (siehe z.B. Artikel Bankgebühr in der Wikipedia) entschieden, dass Banken keine Gebühren erheben dürfen wenn die Tätigkeit wegen einer gesetzlichen Pflicht oder im eigenen Interesse erfolgt. Warum sollten also die Stromanbieter die höheren Gebühren für Smart Meter an den Kunden weitergeben dürfen?

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