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  • Queerdenker

822 Beiträge seit 20.03.2005

Opstelten will Beugehaft bei Verschlüsselung durchsetzen

Im Frühjahr 2013 sollen Verdächtige per Gesetz gezwungen werden an
ihrer eigenen Verurteilung mitzuwirken. So steht es im Originaltext.
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen. Natürlich wird
wieder die Kinderpornokeule geschwungen. Aber die Änderung der
niederländischen Strafprozessordnung bezieht sich nicht allein auf
diesen Straftatsbestand. 

Ist ein Bürger einer Straftat verdächtig und befinden sich
verschlüsselte Dateien  Ordner oder Laufwerke auf dem Rechner bzw.
Server, so kann der Verdächtige mittels 3 Monaten Beugehaft dazu
gezwungen werden die Passwörter herauszurücken. Damit landen die
Niederlande in dem nationalsozialistischen Strafrecht, welches eine
"Lebensführungsschuld" für jedermann verankerte. Damit findet also
eine Beweislastumkehr statt. Im derzeitigen Strafrecht gilt ein
Verdächtiger solange als unschuldig, bis er rechtskräftig verurteilt
wird. Das Gericht erst stellt die Schuld fest. Mit der
niederländischen Gesetzesvorlage wird also ein unschuldiger Bürger
gezwungen, seine geschützten Daten preiszugeben.  Kommt er dem nicht
nach wird er in Beugehaft genommen. Das ist mit einem Rechtsstaat
unvereinbar. Hiermit begeben sich die Niederlande auf das Niveau
primitiver Militärdiktaturen in Afrika oder Lateinamerika. 

Nun wird es natürlich immer wieder die Duckmäuserfraktion geben, die
nichts zu verbergen haben. Ach wirklich? Haben sie nicht vielleicht
immer gerade dann die Hose voll, wenn eine neue CD einer Schweizer
Bank von der deutschen Steuerfahndung angekauft wird? 

Das erinnert mich an eine alte Kampagne. Die hieß: "Stoppt Strauß!"
Für die Niederländer sollte jetzt gelten: "Opstelten ophouden!"  

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