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Avatar von Black-Jack

317 Beiträge seit 11.04.2008

Wie jedes Jahr nur Jubelmeldungen, Erbsenzählen und als wird gut....

Von einem transparenten Tätigkeitsbericht mit substantiell nachhaltigen Auswirkungen, nicht nur zur zeitnah "forcierten" Verbesserung der Breitbandanschlusssituation, kann kein Rede sein. Dafür aber wieder von vielen zweifelhaften Ausführungen, die auf keine Fall das armselige Taktieren sowie strukturelle Fehler der Bundesnetzagentur kaschieren soll.

2.3 BĂĽndelangeboten auf Basis von Breitbandangeboten

. .. Bündelangebote beinhalten neben dem Zugang in das Internet maximal vier weitere Dienste -Telefon, Fernsehen, Mobilfunktelefonie (?) und mobiles Breitband- und werden in der Egel in einem einzigen Vertragsverhältnis gegenüber Endkunden vermarktet. Sie stellen mittlerweile das Standardangebot der Festnetzanbieter dar. Für Neukunden ist ein Einzelbezug der zuvor genannten Dienste oftmals nur noch erschwert möglich.

3.0 Mobilfunkteilnehmerauswahl

Nach der Fusion von Telefonica (o2) und ePlus nur noch drei national tätige Mobilfunknetzbetreiber, statt ursprünglich mindestens fünf bundesweit agierende Mobilfunknetzbetreiber. Bei der UMTS-Versteigerung waren es noch sechs Konsortien.
Bei weiteren Frequenzversteigerungen 2010 und 2015 wurde durch die Bundesnetzagentur erst gar keine weiteren Interessenten ohne bundesweiten Anspruch, z.B. regionale Mobilfunknetzbetreiberkonzepte, als mögliche "Mitsteigerer" zugelassen.

Bei einem bundesdeutschen Mobilfunknetzoligopol dürften produkt- bzw. servicerelevanten Nachfrage- bzw. Gestaltungsmöglichkeiten selbst für große weiter vermarktende Provider an "Interessegrenzen" stoßen.

-> Noch Fragen zur nachhaltigen Förderung wettbewerbsorientierter Märkte in der Telekommunikation (§2 Abs. 2 Nr. 2 TKG) z.B. durch erfolgreich etabliertes Regulierungskonzept der Bundesnetzagentur ...?

3.3 Infrastruktur und Netzabdeckung

Die UMTS-Einwohnerabdeckung betrug zum Ende des ersten Quartals 2015 je nach Netz zwischen 76% und 91%. Die geographische UMTS-Netzabdeckung zwischen 39% und 69%!

Bei LTE liegt die Netzabdeckung bezogen auf die Bevölkerung zwischen 39 % und 82 % und die geographische Netzabdeckung zwischen 13% und 71%!

Laut Breitbandatlas der Bundesregierung (!!!, also Info nicht in der Verantwortung der BnetzA) verfĂĽgen 91% der deutschen Haushalte ĂĽber LTE-AnschlĂĽsse mit einer Downloadgeschwindigkeit ab 2 MBit/s sowie 74,4% der Haushalte ab 6 MBit/s.

-> Eine inhaltlich merkwürdige Auflistung von reine Pauschalaussagen ohne weiter Belegung; z.B. Reichweiteneinschränkungen bei der hochkomprimierten Mobilfunkdatenübertragung, sowie Aufteilung der theoretischen Funkbandbreite auf alle Datennutzer in einer UMTS- uder LTE-Zelle) einzig allein zur Erzielung eines positiven Gesamteindrucks:

Also weiterhin volksverdummende Nebelkerzen im politische Bemudadreieck zwischen BMWi, BnetzA und Markt (Anbieterinteressen), u.a. welche -derzeit- mindeste Teilnehmerübertragungsrate als tatsächlich vorhandenen Breitbandanschluss zu verstehen wäre (laut BnetzA reichten noch bis weit in der Mitte des vorherigen Jahrzehnts hierzu schon 1 Mbit/s aus); Woher kommt die willkürliche Grenze von jetzt 6 Mbit/s, die "theoretisch" bereits durch UMTS und ADSL2 erreichbar ist.

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