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mehr als 1000 Beiträge seit 28.08.2000

Markenrecht vs. Fernmeldegeheimnis

Bei der Übertragung von Domainnamen stösst mir ein Punkt besonders
sauer auf: Mit der Domain gehen ja auch alle Mailadressen auf den
Kläger über. Zumindaest eine gewisse Zeit lang erhält der neue
Besitzer Mails, die an den alten Besitzer der Domain gerichtet sind.
Um herauszufinden an wen die Mail gerichtet ist muss man sie lesen.
Den neuen Besitzer einer Domain geht es aber gar nichts an, wer da
dem Vorbesitzer welche Informationen zukommen lassen wollte.

Daher sollte aus Gründen des Datenschutzes eine hohe Hürde für
Domainübertragungen bestehen.

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