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mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.2006

zum zu erwartenden Urteil des EuGH

Das Urteil des EuGH kann im Prinzip in drei Richtungen gehen:

1. Die VDS ist komplett unvereinbar mit der
EU-Menschenrechtskonvention und wird ohne Wenn und Aber kassiert.
Das ist allerdings sehr unwahrscheinlich.

2. Die VDS stell überhaupt keinen Eingriff in die Menschenrechte dar
und ist damit ohne (größere) Einschränkungen legal.
Das ist mindestens genauso unwahrscheinlich. Schon das
Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die verdachtsunabhängige
Speicherung ein schwerer Eingriff in die Freiheitsrechte aller Bürger
darstellt. Das EU-Rechtsgutachten geht in die selbe Richtung.

3. Die VDS ist eine Menschenrechtsverletzung, kann aber mit
bestimmten Einschränkungen und unter bestimmten Voraussetzungen
trotzdem zulässig sein. Nämlich dann, wenn sie zum Schutz anderer,
gleich oder höherwertiger Menschenrechte unbedingt notwendig und
wirksam ist.

Es ist praktisch sicher, dass es auf Nummer 3 hinaus läuft.

Aber die Union und all die anderen VDS-Fürsprecher sind trotzdem auf
dem falschen Dampfer, wenn sie meinen, man müsse dann nur bestimmte
Einschränkungen z.B. bei der Speicherfrist und dem Verwendungszweck
der Daten umsetzen und die VDS wäre damit automatisch
grundrechtskonform.

Die VDS ist und bleibt eine schwere Menschenrechtsverletzung und
bevor man überhaupt nur darüber nachdenkt sowas einzuführen, müsste
zweifelsfrei bewiesen sein, dass sie erstens für den Schutz von
gleich oder höherwertigen Menschenrechten (z.B. auf Leben und
körperliche Unversehrtheit) unbedingt notwendig ist, und zweitens,
dass sie auch wirklich in diesem Sinne wirkt.

Beides ist aber mehr als nur ein großes Fragezeichen. Und es sind
nicht die VDS-Kritiker in der Bringschuld, sondern die Beführworter
müssten belegen dass es so ist. Danach sieht es überhaupt nicht aus.
Außer Floskeln, Panikmache und heißer Luft kommt da nichts, was wohl
daran liegt, dass die Faktenlage ganz und gar nicht für die VDS
spricht.

Wenn man sich z.B. die deutsche Kriminalitätsstatistik ansieht,
erschließt sich überhaupt nicht, warum die VDS überhaupt notwendig
sein soll. Die zunehmende Verbreitung von Internet und Mobilfunk hat
eben nicht dazu geführt, dass die Aufklärungsquoten bei
Schwerverbrechen dramatisch in den Keller gegangen sind oder dass die
Gesamtzahl dieser Delikte zugenommen hätte. Im Gegenteil. Seit den
90ern gibt es einen ständigen, positiven Trend. Es gibt z.B. immer
weniger Tötungsdelikte und Opfer und gleichzeitig wird ein immer
größerer Anteil aufgeklärt (inzwischen konstant über 95%). Die
Situation ist besser/sicherer, als sie es jemals war. Kein Grund in
Sicht für irgendwelche verzweifelten Notmaßnahmen.

Außerdem ist die VDS obendrein auch noch wirkungslos. Nicht nur
diverse Studien zeigen, dass die VDS die Aufklärungsquoten nicht
nenneswert verbessern kann, sondern auch die realen Zahlen z.B.
ebenfalls in der Kriminalitätsstatistik nachzulesen. (Als die VDS in
DE praktiziert wurde, gingen die Aufklärungsquoten gegen den Trend
sogar leicht zurück.) Auch in den Erfahrungsberichten schon länger
praktizierender Länder findet sich nichts Positives.
Die EU-Kommission sucht immer noch ebenso verzweifelt wie vergelblich
nach irgendwelchen Statistiken oder zumindest Einzelfällen, in denen
die VDS notwendig gewesen wäre um schwere Verbrechen abzuwenden oder
aufzuklären.

Die VDS wird also nicht nur gar nicht gebraucht, um andere
Menschenrechte zu schützen und sie bewirkt auch gar nichts in dieser
Richtung. Was bleibt ist nur die schwere Menschenrechtsverletzung,
die die VDS selbst unbestreitbar darstellt.

Die VDS bleibt somit auch dann illegal, wenn das EuGH erwartungsgemäß
feststellt, dass sie (in Teilen) nicht grundsätzlich unvereinbar mit
der Menschenrechtskonvention ist. Es müssten dann immer noch
bestimmte Bedingungen erfüllt werden um sie zu rechtfertigen und das
ist eben NICHT der Fall.

Die Union und jeder andere, der die VDS trotzdem einführen will,
begeht ein Verbrechen gegen die Menschenrechte. Leider wird es so
kommen und niemand wird etwas deswegen unternehmen. :(
Die Richter können nichts weiter tun und die Bürger/Wähler sind zu
gleichgültig.

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