...machen die Autohersteller schlicht das VernĂĽnftige, und implementieren exakt gar nix in der Richtung, sondern lediglich eine sensorisch verfeinerte Version der heutigen Technik.
Sprich: Wenn sich eine Kollision nicht vermeiden lässt, wird maximal stark abgebremst umd die (per Definition der Situation) unvermeidlichen Folgen maximal stark abzumildern.
Erfreulicherweise merke ich, dass sich die Diskussion langsam in genau diese Richtung bewegt, und aus den vielen stillschweigenden und unausgeprochenen Annahmen und Voraussetzungen herausfindet.
Insofern können wir ja langsam mal auf die vernünftigen Annahmen in der Diskussion abstellen:
1. Die Hersteller implementieren nur das, was positiv in Gesetzen vorgeschrieben wird.
2. Bei der Formulierung dieser Gesetze muss haarklein festgelegt werden, welche Reaktion bei welcher Situation zu erfolgen hat.
3. Außerdem ist festzulegen, welcher Fallback zu wählen ist, wenn eine Situation nicht eindeutig zu klären ist.
Bei Punkt 3. wird man vermutlich zum Schluss kommen, dass die oben beschriebene Reaktion mit der Vollbremsung ohne aktives Irgendwohinlenken diesen Fallback darstellt.
Und Punkt 2. setzt voraus, dass sich der Gesetzgeber damit auseinandersetzt, welche Situation mit welcher Sensorik und Software (sprich: welchem Stand der Technik) zuverlässig erkennbar ist, damit er das überhaupt vorschreiben kann.
Und in der Zwischenzeit muss der Gesetzgeber entweder das autonome Fahren verbieten (wonach es nicht ausschaut) oder aber schlicht akzeptieren, dass die Fallback-Option implementiert wird (was er de facto heute mit den Stufe 1-2 Assistenzsystemen schon tut).
Und dann können sich unterbeschäftigte Philosophen und Juristen von mir aus gerne die nächsten Jahrzehnte mit dem Kauen am Trolleyproblem ihren Lebensunterhalt verdienen...
riven.