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Avatar von MiKn
  • MiKn

mehr als 1000 Beiträge seit 20.02.2014

Wer meint aus seiner Wohnung heraus, die Öffentlichkeit zu unterhalten, der...

...kann auch damit leben, dass die "Öffentlichkeit" in seine Wohnung eindringt.

Im Grundsatz ist auch nix dagegen einzuwenden, wenn der Einsatz gefilmt wird. Und wenn es keinen Vorfall gegeben hat, dass die Aufnahme direkt nach dem Einsatz, wenn die Besatzung wieder im Wagen sitzt, gelöscht wird. Es ist ja leider nicht so, dass man immer auf lautstarke Gesetzesbrecher treffen muss. Im Regelfall gab es ja immer vorher eine Alarmierung der Einsatzkräfte.

Allerdings sollten Bürger dann auch Beamte problemlos filmen können. Da gab es wohl in der Vergangenheit häufiger Konflikte....

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