Ansicht umschalten
Avatar von collapsar
  • collapsar

mehr als 1000 Beiträge seit 22.07.2000

Absurde Richtersprüche

Gut, das Urteil der ersten Instanz wurde kassiert. Trotzdem sollte man sich die hanebüchenen Begründung noch einmal auf der Zunge zergehen lassen:

>>> Wer SMS an eine andere Person schicke, dürfe nicht erwarten, dass diese Daten geheim blieben, zumal der Empfänger sie jederzeit veröffentlichen könne.

Also im Klartext: Ich habe zwar das Recht, meine Kommunikation zu schützen; Gibt es jedoch für meine kommunizierten Inhalte einen Empfänger, dann gilt das wiederum nicht, denn ich muß ja damit rechnen, daß der Empfänger diese Daten jederzeit veröffentlichen könne.

Auf eine solche 'Begründung' muß man auch erst mal kommen ...

Grüße, Carsten

Bewerten
- +
Ansicht umschalten