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  • Roger Wilco

842 Beiträge seit 01.05.2003

Das Kind mit dem Bade ausschütten - oder ein "Problem" gelöst und viele neue ...

... bekommen.

Ein Veranstalter hat ein berechtigtes Interesse daran, daß er die
Einnahmen aus den Ticketverkäufen bekommt. Daher steht ihm auch ein
Recht zu, gefälschte Eintrittskarten aus dem Verkehr zu ziehen. Das
gilt nicht nur bei der unmittelbaren Einlaßkontrolle, sondern auch im
Vorfeld, um so Ärger mit denjenigen zu vermeiden, die wegen solcher
Karten dann keinen Einlaß finden können. Schließlich wähnten sie sich
schon in entsprechender Vorfreude und dann gibt es anstelle einer
Veranstaltung jede Menge Theater.

Aber ob der Weg hin zu personalisierten Tickets der richtige ist? Die
Karten müßten dann entweder völlig zentralisiert verkauft werden, was
nicht unerhebliche Arbeit macht und damit Zeit und Geld kostet. Es
dürfte auch Ärger mit den Sponsoren geben, die - wie im Artikel
erwähnt - oft Kartenblöcke erhalten und an Kunden oder Mitarbeiter
verteilen, verlosen, verschenken, ... - geht dann ja nicht mehr, es
könnten höchstens Anrechtszertifikate ausgegeben werden, die dann in
Tickets eingelöst werden können. Tja, nun müssen wir nur noch
verhindern, daß ein Schwarzmarkt für die Zertifikate ...

Oder aber die Personalisierung geht über "Lizenznehmer", etwa große
Vorverkaufsstellen, Fanclubs o. ä. - nur je mehr es davon gibt, desto
weniger kann sich ein Kartenkäufer sein, daß die gekauften Tickets
auch wirklich gültig sind.

Interessant dürfte auch der rechtliche Aspekt sein: hat ein
Veranstalter so ohne zwingende Gründe einen Anspruch darauf, Tickets
nur unter Angabe der Personalien zu verkaufen - einen wirklich
zwingenden Grund sehe ich eigentlich nicht, vermutlich dürfte man
sich auf den Schutz vor Hooligans etc. herausreden. Ich sehe da aber
erhebliche datenschutzrechtliche Probleme.

Und interessant dürfte auch die Frage sein, ob ein Käufer nicht einen
Anspruch haben könnte, seine Karte an einen Dritten weitergeben zu
dürfen - sei es, weil er sie eh verschenken wollte, sei es, weil er
zum Termin kurzfristig verhindert ist usw. Und wie sieht es
andernfalls mit einem Erstattungsanspruch aus, wenn die Karte nicht
mehr weitergegeben werden kann!?

Und sicherlich dürfte es auch manchen Besucher abschrecken, wenn
demnächst Karten nur noch im Postident-Verfahren verschickt werden
können oder gar persönliches Erscheinen "angeordnet" wird - an der
Abendkasse Einlaß nur unter Vorlage des Personalausweises ... na
danke.

  Roger Wilco
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