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  • Kabe

mehr als 1000 Beiträge seit 13.07.2000

Re: Der Richter hat die Begründung für die nächste Klage geliefert

iMil schrieb am 27. April 2005 18:26
> haben die bieter eine rechnung bekommen, die die MwSt enthält?

Das ist in der Tat nicht alleine entscheidend. Wenn man eine Rechnung
ohne Mwst bekommt, der Umsatz aber MwSt-pflichtig ist, dann muss die
MwSt. wenn's dumm läuft vom Anbieter abgeführt werden.

ABER: Zum Zeitpunkt des Kaufs sind die Unternehmen definitiv davon
ausgegangen, dass diese Beträge nicht MwSt.-pflichtig sind, denn
sonst hätten die Buchhaltungen der Unternehmen umgehend die
Rechnungen beeinsprucht. Die laufende Klage ist von daher schon
*sehr* verlogen.

Die Idee, die MwSt zurück zu erstatten, und dann die Lizen wieder
einzuziehen wegen Nichterfüllung der Lizenzbedingungen, taugt
allerdings nichts: Denn die UMTS-Lizenzen sind derzeit nicht sowviel
wert, wie eine Erstattung angeblich gezahlter MwSt ;-)

Kabe

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