iMil schrieb am 27. April 2005 18:26
> haben die bieter eine rechnung bekommen, die die MwSt enthält?
Das ist in der Tat nicht alleine entscheidend. Wenn man eine Rechnung
ohne Mwst bekommt, der Umsatz aber MwSt-pflichtig ist, dann muss die
MwSt. wenn's dumm läuft vom Anbieter abgeführt werden.
ABER: Zum Zeitpunkt des Kaufs sind die Unternehmen definitiv davon
ausgegangen, dass diese Beträge nicht MwSt.-pflichtig sind, denn
sonst hätten die Buchhaltungen der Unternehmen umgehend die
Rechnungen beeinsprucht. Die laufende Klage ist von daher schon
*sehr* verlogen.
Die Idee, die MwSt zurück zu erstatten, und dann die Lizen wieder
einzuziehen wegen Nichterfüllung der Lizenzbedingungen, taugt
allerdings nichts: Denn die UMTS-Lizenzen sind derzeit nicht sowviel
wert, wie eine Erstattung angeblich gezahlter MwSt ;-)
Kabe
> haben die bieter eine rechnung bekommen, die die MwSt enthält?
Das ist in der Tat nicht alleine entscheidend. Wenn man eine Rechnung
ohne Mwst bekommt, der Umsatz aber MwSt-pflichtig ist, dann muss die
MwSt. wenn's dumm läuft vom Anbieter abgeführt werden.
ABER: Zum Zeitpunkt des Kaufs sind die Unternehmen definitiv davon
ausgegangen, dass diese Beträge nicht MwSt.-pflichtig sind, denn
sonst hätten die Buchhaltungen der Unternehmen umgehend die
Rechnungen beeinsprucht. Die laufende Klage ist von daher schon
*sehr* verlogen.
Die Idee, die MwSt zurück zu erstatten, und dann die Lizen wieder
einzuziehen wegen Nichterfüllung der Lizenzbedingungen, taugt
allerdings nichts: Denn die UMTS-Lizenzen sind derzeit nicht sowviel
wert, wie eine Erstattung angeblich gezahlter MwSt ;-)
Kabe