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  • Ilea

mehr als 1000 Beiträge seit 06.12.2005

Völlig richtige Entscheidung

Man fragt sich nur, weshalb nicht viel öfter so entschieden wird?
Schließlich ist nicht einsehbar, dass die Justiz am Ende sogar noch
von Adressen-Sammlern missbraucht wird, die zum Beispiel einen
Autofahrer der einen alten Opel fährt anzeigen, um über das
Nummernschild an dessen Daten zu kommen, damit sie ihm ein neues Auto
anbieten können. 

Genau so kommt mir die MI langsam vor. 

Übrigens könnte man dem Spuck noch viel effektiver begegnen, indem
man in solchen Fällen auch noch zusätzlich § 164 StGB in Anspruch
nimmt;

§ 164
Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme
von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten
oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder
der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein
behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn
herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in
Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen
wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art
aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere
behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu
lassen. 
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