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28 Beiträge seit 18.08.2001

Was ist mit Verfehlungen der MI?

Die MI fordert ein Auskunftsrecht auf Verbindungsdaten und verlangt
Phantsiesummen an Strafen für illegale Downloads, weil ein
bereitgestellter Song ja schließlich 23874656234 User davon abhält,
sich das Album zu kaufen, was sie sicher alle getan hätten, wenn der
eine User die Daten nicht bereitgestellt hätte. (Interessanterweise
fordern sie das ja von jedem, den sie erwischen, könnten also fast
mehr an illegalen Downloads verdienen als an regulären Verkäufen.
Vielleicht sollten die mal selber einen P2P Client schreiben :) )

Schön, härtere Strafen könnt ihr (die MI) haben. Fangen wir doch mal
mit dem Sony-Rootkit an. Das wären dann 5 Mio Tonträger, die z.T.
weltweit im Umlauf waren/sind. (allein in Berlin waren es laut CCC 4
betroffene Rechner) Durch das Rootkit wird die Sicherheit der
kompromittierten Rechner massiv gefährdet. Brisanterweise waren auch
Rechner von Behörden betroffen. Also Gefährdung der nationalen
Sicherheit mehrerer Staaten, informationelle Selbstbestimmung
(Installation trotz Ablehnung des Eula), Computersabotage etc. Hätten
sich die Gerichte nicht auf den Vergleich eingelassen, wären immerhin
mal 1Mio USD Geldstrafe pro Tonträger im Raum gestanden. Härtere
Strafen? wie wärs denn mit 10 Jahren Haft für den Vorstend und 5
Jahre für die "Mittäter"? Ihr könnt froh sein, daß euer Rootkit nicht
für einen Terroranschlag benutzt wurde, da verstehen die Amis nämlich
wirklich keinen Spass mehr und dann wacht der Vorstand mal Holter die
Folter in Guantanamo Bay wieder auf und kann dann bei Waterboarding
und lustigen Elektrospielchen am Gehänge mal versuchen zu erklären,
daß das alles nur zum Schutz vor den bösen Raubkopierern war.

Oder sprechen wir mal über Chart-Betrug. Scheint ja häufiger
vorzukommen, daß gerne mal die eigenen Tonträger gekauft werden (von
Auftragskäufern kaufen gelassen werden), um höher in die Charts
einzusteigen. Bei Gracia isses halt dumm gelaufen, bei vielen anderen
kommts halt nicht raus.

Wenn also die MI schärfere Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums
fordert muß sie erstmal schärfere Gesetze zur Betrugsprevention
dulden.

Um den gewerbsmäßigen Betrug einzudämmen brauchen wir natürich im
Verdachtsfall problemlose Einsicht in alle Geschäftsunterlagen, PCs,
Server, Verbindungsdaten etc. Höre ich da etwa ein Raunen in den
Chefetagen der MI? Wer nichts zu verbergen hat, der hat doch auch
nichts zu befürchten, gell Herr Schäuble?

Ich hoffe ja mal, daß die Gerichte jetzt endlich mal einheitlich die
Herausgabe der Daten verweigern. Kann doch nicht sein, daß sämtliche
Staatsanwälte nur noch auf Steuerkosten für Promedia arbeiten.

Wenn unser Verfassungsgericht weiterhin so gut arbeitet, wird es
sicher auch das geplante Auskunftsrecht wieder in die Tonne treten,
weil verfassungswidrig.
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