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  • edgar666

mehr als 1000 Beiträge seit 02.09.2006

weil, es liegt kein in flagranti delict vor

Sauber argumentiert:
<Allein aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer
bestimmten Person zugeordnet werden kann, folge nach Ansicht der
Richter noch nicht, dass die ermittelte Person auch zu der
angegebenen Tatzeit über den genannten Anschluss die vorgeworfenen
Urheberrechtsverletzungen begangen hat. Da somit ein hinreichender
Tatverdacht nicht ohne weiteres bejaht werden könne, sei die
Akteneinsicht zu verweigern.

Im übrigen, wegen schwarz fahrens (meiner Meinung nach eine
Ordnungswidrigkeit, immer aber auch im Wiederholungsfalle) wurde in
Hannover ein Mann zu Haft im mit Schwerstkriminellen überbelegten
Celler Gefängnis verurteilt. Er verstarb im Januar diesen Jahres nach
Vergewaltigung durch Insassen und anschließender schwerster
Körperverletzung (Strangulation in der Celler Zelle).

Dem verantwortlichen Richter und dem Ministerpräsidenten von
Niedersachsen sollte Gleiches Unrecht zuteil werden....

Im übrigen, die Musikfachgeschäfte bieten neben Geigen-, Gitarren-
auch Klaviersaiten zum Verkauf an.....
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