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mehr als 1000 Beiträge seit 19.01.2000

Re: Wie ist das eigentlich ...

h-bach schrieb am 15. November 2001 17:42:

[EULA]

> Juristisch gesehen ziemliche Hämmer, die Du ansprichst.

nö, eigentlich ganz einfach. man BGB, man AGBG

> Man muss unterscheiden, zwischen dem (Kauf-) Vertrag zwischen Dir
> und MediaMarkt und einem möglichen (!) weiteren (Lizenz)Vertrag bei
> der Installation zwischen Dir und MS. Ersterer kommt zweifelsfrei
> zustande,

ack

> letzterer nach wohl herrschender Meinung gar nicht,

auch ack - wär ja noch schöner, wenn auf einmal aus einseitigen
Willensbekundungen ("ich möchte, daß du mir deinen Bentley verkaufst -
für eine Mark") Verträge entstünden

> schon weil der Kunde so einen Vertrag in der Regel nicht will.


> Entgegenstehende Vereinbarungen (etwa Allgemeine
> Geschäftsbedingungen von MS) werden mangels Einbeziehung
> nicht Gegenstand des Kaufvertrages).

eben

> Einen begründeten Umtausch (z.B. Mangelhaftigkeit - jetzt mal nicht
> Anti-MS-begründet)kann so ein Aufkleber nicht verhindern, wäre ja
> noch schöner.

auch richtig

> Wenn Du mit der EULA nicht einverstanden bist, müsstest (!) Du
> eigentlich auch Zug um Zug zurückgeben können,

wieso? Entweder der Kunde ist mit dem EULA einverstanden, dann könnte
man mit etwas Augen zudrücken von einem Vertrag ausgehen - dann müßte
der Kunde aber nicht die "Ausstiegsklausel" nutzen. Oder der Kunde ist
mit dem EULA nicht einverstanden. Dann entstehen dem Kunden aber aus
dem EULA auch keinerlei Ansprüche. Der Kunde hat einen Vertrag mit dem
Händler, und MS ist eine an diesem Vertrag völlig unbeteiligte Partei.
Wieso sollen aus den Aussagen eines am Ve´rtrag unbeteiligten Dritten
für irgendeinen Vertragspartner Ansprüche oder Pflichten entstehen?

> dann ist ja in der Regel auch noch nicht registriert worden.

irrelevant

> Schließlich ist es ja aber nicht verboten, das Produkt mehrmals
> (also von verschiedenen Personen) zu registrieren.

eben

> MS müsste Dir ja was nachweisen und das werden sie nur schwer
> können. Empfiehlt sich aber den Kaufbeleg aufzubewahren....

es empfiehlt sich erst einmal, überhaupt einen zu haben. 


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