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133 Beiträge seit 22.10.2006

Ahnungslosigkeit - Aussagen von Minderjährigen sind verwertbar

Die Aussage von Lauterbach, die Aussagen der kindlichen Spitzel
könnten vor Gericht nicht verwertet werden, könnte mich mal wieder
auf die Palme bringen.

Selbstverständlich sind Aussagen von Minderjährigen, auch von
Kindern, vor Gericht verwertbar. Es gibt sogar eigene Vorschriften
dazu, wie man sie vernehmen soll (z.B. Vernehmung durch den
Vorsitzenden allein). Man muss nur berücksichtigen, dass man ein Kind
vor sich hat und die nötige kritische Überprüfung des
Wahrheitsgehaltes an den Tag legen, aber das war's auch schon. Es
gibt ansonsten KEINE EINZIGE Einschränkung für die Verwertbarkeit von
Aussagen von Kindern.

Was mich daran ärgert, abgesehen von der Spitzelgeschichte und dem
meines Erachtens mindestens zweifelhaften Einfluss auf die moralische
Entwicklung? Dass ein sog. Spitzenpolitiker einen solchen Bockmist
ungestraft verzapfen darf.

Das allein wäre schlimm, aber es kommt noch schlimmer. Der Mann ist
Medizinprofessor. Wenn ein Politiker mit, äh, geringerem
Bildungshintergrund sowas erzählen würde, dann wäre das vielleicht
noch zu verschmerzen. Aber so? Wenn er an seine medizinische Arbeit
den gleichen Sorgfaltsmaßstab anlegt, dann Hallelujah.
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