Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 31.05.2001

Re: Umsatzsteuer oben draufschlagen

Phil oSoph schrieb am 14. März 2004 15:13

> Ich meine mich dunkel daran erinnern zu können, dass die
> Gesellschaften den Auktionspreis zu 100% auf x Jahre verteilt
> absetzen dürften. Bekommt als Mobilcom recht, muss die Abschreibung
> ebenfalls korrigiert werden und somit Steuern nachzahlen. Ich bin mir
> nicht sicher, ob sich das für Mobilcom rechnet.

Ja, tut es, da braucht man gar nicht erst zu rechnen.

Wenn da Umsatzsteuer drinnsteckt, bekommen sie 100 % der USt zurück,
aber an Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer führen sie von der
Aufwandsminderung (wg. AfA) nur ca. 50 % (25 % KSt und rund 20 %
Prozent (je nach Standort, ich liebe diese geschachtelten Klammern)
Gewerbesteuer) ab. Mehr als die Hälfte bleibt auf jeden Fall bei
ihnen.

> Abgesehen davon: Gibt es keine Fristen? Die haben eine Rechnung
> erhalten und für gut befunden. Die können doch nicht x Jahre später
> die Rechnung reklamieren? Jeder Privatkunde ist angehalten seine
> Bank-Kontoauszüge innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt zu prüfen.

Da geht es wohl um die Verjährungsfristen im Leistungsaustausch
zwischen Unternehmern. Die waren doch mal bei 4 Jahren, und wenn ich
mich recht erinnere (es ist Wochenende, ich habe keinen Zugriff auf
meine Literatur), sind das jetzt noch 3 Jahre nach BGB. Wann war noch
mal die Lizenzvergabe? Die Frist dürfte auf jeden Fall rum sein, denn
das wäre der leichtere Weg.

Klaus

Bewerten
- +
Ansicht umschalten