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496 Beiträge seit 25.01.2001

Umsatzsteuer oben draufschlagen

Hi!

> Laut Rechtsgutachten war die Versteigerung keine
> hoheitliche Aufgabe und damit umsatzsteuerpflichtig.

Und selbst wenn. Als Firma haben die sowieso "netto" geboten, und
wenn Mehrwertsteuer drauf kommt, dann wird die Mehrwertsteuer auf das
Gebot noch oben draufgeschlagen.

Also, was soll's: Die können eine Rechnung für den damaligen Betrag
plus Mehrwertsteuer bekommen, dann müßten sie aber die Mehrwertsteuer
auch erstmal bezahlen. Und wenn sie die Mehrwertsteuer bezahlt haben,
können sie sich die auch zurückerstatten lassen.

Schließlich haben die Firmen alle eine Buchhaltung, in der eine
Eingangsprüfung der Rechnungen stattfindet. Offenbar ist die Rechnung
damals geprüft und für gut befunden worden, daß es sich um den
vereinbarten Nettobetrag gehandelt hat, der dann bezahlt wurde.

Kommt man nun drauf, daß man eine "berichtigte Rechnung" haben
möchte, dann wird die Umsatzsteuer natürlich auf das vereinbarte
Nettoentgelt draufgeschlagen und quasi nachberechnet. Dann stehen als
Endbetrag ein paar Milliarden mehr auf der Rechnung drauf, die
teilweise noch gar nicht bezahlt worden sind. Und, was hätten die
Firmen dann gewonnen?

Für mich sieht's so aus, als wenn die deutsche Managerelite (Nieten
in Nadelstreifen) da mal wieder in den Scheißeeimer greifen möchte
(Toll-Collect läßt grüßen). Ohne Sinn und Verstand.

Juxx

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