Ansicht umschalten
Avatar von Dr. Goebel
  • Dr. Goebel

mehr als 1000 Beiträge seit 18.09.2014

Re: Überall gibt es Schlupflöcher.

/mecki78 schrieb am 16.12.2019 17:36:

kla-sch schrieb am 16.12.2019 14:31:

Wenn die Ware schon beim Einkauf nicht in den BĂĽchern steht,

Dann darf sie auch keine Lagerfläche in Anspruch nehmen oder Entsorgungskosten. Also wo entsorgt der Bäcker die Brötchen, die ja nie existiert haben, ohne dass das eine Spur hinterlässt?

Er verkauft sie -- ohne den Umsatz zu buchen.

Und mit welchen Strom backt er sie auf?

Mit dem Strom, den er über die Bücher laufen lässt. Damit lässt sich übrigens der restliche Gewinn drücken.

Aber wenn du meinst, dass du anhand des Stromverbrauchs einer Bäckerei ausrechnen kannst, wie viele Backwaren dort gebacken wurden: Nur zu.

Wenn er das alles unter der Hand und auf eigene Rechnung macht, dann zahlt er am Ende wahrscheinlich noch drauf, da kann er sich den Quatsch auch gleich sparen; vor allem weil du ja gar nichts davon dann von der Steuer absetzen kannst, weil es ja nie offiziell existiert hat aber gerade dass du deine Produktionsmittel und Rohstoffe nicht versteuern musst rechnet sich doch am Ende fĂĽr produzierendes Gewerbe.

Wenn er den Umsatz nicht versteuert, dann muss es auch nicht "absetzen". ;)

Und wie kann es seinem Unternehmen so gut gehen, wenn er offiziell so wenig verkauft?

Woran erkennst du denn, wie "gut" es ihm geht?

Einem Unternehmen geht es ab dem Moment gut, wenn es keinen Verlust macht.

Und sie mögen nicht in deinen Büchern stehen, aber wie kommt es, dass du laut deinen Büchern X kg Mehl gekauft hast, aber der Großhändler dir laut seine Büchern Y kg Mehl verkauft hat? Wo ist denn das Mehl hingegangen?

Du hast dich noch nie gefragt, was das fĂĽr Leute sind, die sich beim Discounter den Wagen randvoll hauen? ;)

Ach ja: Wenn du sagst "überall", dann gilt das ja ohne Einschränkung, also auch dann wenn die Bon-Pflicht kommt. Damit ist das ein Anti-Argument, denn es beschreibt nur eine feststehende Tatsache und wäre somit weder ein Argument für noch gegen eine Bon-Pflicht.

Durch die Belegpflicht ist der Unternehmer gezwungen, alle Umsätze über die Kasse laufen zu lassen. Denn ohne Buchung kein Beleg.

Es gibt also ein Schlupfloch weniger.

Und durch die im gleichen Zuge ebenfalls vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen beim Transaktionsspeicher wird gleich das nächste Schlupfloch geschlossen: Nachträgliche Manipulation des Kassenjournals.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten