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mehr als 1000 Beiträge seit 24.01.2012

"Eine Schiedsstelle der C3S solle gegebenenfalls darüber entscheiden..."

", wann eine kommerzielle Nutzung vorliegt."

So funktioniert das aber nicht. Wenn dann werden diverse Gerichte
darüber entscheiden, denn CC ist ein festes Vertragswerk, das für
beide Seiten gilt, also auch für die C3S.

In diesem Sinne ist es übrigens interessant, wie die Sache bei
Youtube aussieht, denn Youtube verdient lediglich als
Infrastrukturanbieter, weshalb man ihnen im Verfahren mit der GEMA
selbst am berüchtigten Landgericht Hamburg nur eine Störerhaftung und
keine Täterschaft reindrücken konnte.

Womit dann aber die Verbreitung über Youtube nichtkommerziell wäre,
da ja die Nutzer, die das Material dort einstellen, damit nichts
verdienen. Womit die C3S dann auch kein Recht hätte gegen Youtube als
reinen Plattformbetreiber vorzugehen bzw. umgekehrt irgendwelche
Zahlungen von Youtube zu fordern, wie die GEMA das tut.

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