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31 Beiträge seit 25.01.2000

Kopierschutz verstößt gegen geltendes Recht: GEMA-Gebühr?

Hallo zusammen,

wenn ich mich nicht gänzlich irre, steckt in jedem Rohling, 
jedem Brenner und auch jeder leeren Kassette eine sog. GEMA-
Gebühr, die es jedem ermöglicht, von gekauften CDs für den
privaten eigenen Gebrauch (z.B. CDs fürs Auto zusammenstellen)
eine Kopie zu machen.
Die GEMA-Gebühr wird über ein Umlageverfahren an die Urheber bzw.
deren Vertreter (die Plattenfirmen, so z.B. BMG) ausgeschüttet.
Jeder Künstler hat ein Interesse daran, daß sich seine Werke verbreiten,
die GEMA-Gebühr stellt sicher, daß durch Verbreitung im rein privaten
Bereich keine Verluste eintreten.

Da der Kopierschutz einem das Recht (!) zur privaten Kopie nimmt, sollte man
vielleicht einmal das Bundeskartellamt in die Sache mit 
einbeziehen. Es war damals in den 80ern für das Verbot 
des ersten Video-Kopierschutzes zuständig. Erst, seit dem man Video-
Kopierschutzdekoder für den privaten Einsatz legal erwerben kann, 
dürfen Videos wieder mit  Kopierschutzmaßnahmen versehen werden.

Ich möchte an dieser Stelle auch die Zeitschrift c't bitten, im Namen
ihrer Leserschaft entsprechende rechtliche Schritte gegen BMG zu prüfen.
Sollten CDs nicht auf allen dafür freigegebenen Abspielgeräten abspielbar
sein (dazu zählen auch CD-ROMs), sind zumindest Regreßansprüche denkbar, zu
erst leider nur gegen den Händler, nicht gegen BMG.

Ich kann absolut nachvollziehen, daß ein Kopierschutz gegen professionelle
Raubkopierer sinnvoll ist, nur leider darf jeder Musikstücke für den 
Eigenbedarf kopieren, dazu gehört meines Wissens auch die Wandlung ins MP3-
Format. Das Anbieten im Internet ist selbsverständlich illegal und verstößt
gegen Grundsätze des Urheberrechts.

Nichtsdestotrotz verstößt der Kopierschutz gegen legitime Rechte des Verbrauchers.
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Verbraucherschutz wurde meine Darstellung
von dort bestätigt.

Ich werde mich in den nächsten Tagen an das Bundeskartellamt wenden, und dort um 
Hilfe bitten.


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