Es ist doch eigentlich ganz einfach, sollte eine CD nicht in dem eigenen
CD-Spieler abspielbar sein, so ist es (vorausgesetzt, der CD-Spieler ist ok)
ein fehlerhaftes Produkt! Damit hat man ein Recht auf Nachbesserung und damit
auch beim Media-Markt ein Recht auf Umtausch. Wenn die Verkäufer das nicht
so sehen, geht man zu deren Chef´s oder wird LAUT. Ist das Abspielen aufgrund
einer Eigenschaft der CD nicht möglich, auf die nicht explizit hingewiesen
wird, so ist das ein (böswilliges) vorsätzliches Verschweigen von den Gebrauch
mindernden Eigenschaften -> siehe oben. Zumal, wenn die Scheibe nicht Redbook-
kompatibel ist / sein sollte. Damit ist der Hersteller haftbar oder doch
zumindestens verantwortlich.
Der unangenehme Nebeneffekt ist, man hat die CD trotzdem nicht. So gesehen
ist oder wird die Sache ein Flop, denn auch ich werde mir keinen neuen
CD-Player holen !
Stephan
CD-Spieler abspielbar sein, so ist es (vorausgesetzt, der CD-Spieler ist ok)
ein fehlerhaftes Produkt! Damit hat man ein Recht auf Nachbesserung und damit
auch beim Media-Markt ein Recht auf Umtausch. Wenn die Verkäufer das nicht
so sehen, geht man zu deren Chef´s oder wird LAUT. Ist das Abspielen aufgrund
einer Eigenschaft der CD nicht möglich, auf die nicht explizit hingewiesen
wird, so ist das ein (böswilliges) vorsätzliches Verschweigen von den Gebrauch
mindernden Eigenschaften -> siehe oben. Zumal, wenn die Scheibe nicht Redbook-
kompatibel ist / sein sollte. Damit ist der Hersteller haftbar oder doch
zumindestens verantwortlich.
Der unangenehme Nebeneffekt ist, man hat die CD trotzdem nicht. So gesehen
ist oder wird die Sache ein Flop, denn auch ich werde mir keinen neuen
CD-Player holen !
Stephan