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  • Stephan Goll

mehr als 1000 Beiträge seit 18.01.2000

Umtauschrecht ??

Es ist doch eigentlich ganz einfach, sollte eine CD nicht in dem eigenen 
CD-Spieler abspielbar sein, so ist es (vorausgesetzt, der CD-Spieler ist ok) 
ein fehlerhaftes Produkt! Damit hat man ein Recht auf Nachbesserung und damit 
auch beim Media-Markt ein Recht auf Umtausch. Wenn die Verkäufer das nicht 
so sehen, geht man zu deren Chef´s oder wird LAUT. Ist das Abspielen aufgrund 
einer Eigenschaft der CD nicht möglich, auf die nicht explizit hingewiesen 
wird, so ist das ein (böswilliges) vorsätzliches Verschweigen von den Gebrauch 
mindernden Eigenschaften -> siehe oben. Zumal, wenn die Scheibe nicht Redbook-
kompatibel ist / sein sollte. Damit ist der Hersteller haftbar oder doch 
zumindestens verantwortlich. 
Der unangenehme Nebeneffekt ist, man hat die CD trotzdem nicht. So gesehen 
ist oder wird die Sache ein Flop, denn auch ich werde mir keinen neuen 
CD-Player holen !

Stephan

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