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mehr als 1000 Beiträge seit 25.07.2008

Behinderte sind bereits UNFREIWILLIG benachteiligt und jetzt auch noch das ...

Für Behinderte, egal ob blind, taub, körperbehindert oder geistig
behindert sind Radio und TV oft die einzige unkomlizierte Methode an
Informationen und Unterhaltung zu gelangen. Dies gilt auch meist für
die im selben Haushalt lebenden Angehörigen. Im Gegensatz zur
temporären Situation mit einem kleinen Kind kann man meist nicht für
wenige Euro Nachbars Tochter als "Babysitter engagieren. Somit bleibt
der Lebenspartner, die Eltern oder Kinder des Behinderten meist eher
zuhause und leisten diesem Gesellschaft. Als teilweise Kompensation
dieser situationsbedingten Benachteiligung ist es nur recht und
billig, daß diese, zumindest im Rahmen des Öffentlich Rechtlichen
Programmes, kostenlos in den Nutzen dieses Angebots kommen. Leider
fand die Ausgrenzung bereits im Telefonbereich mit der Privatisierung
dieser Dienstleistung statt.
Hatte ein Behinderter und die im Haushaltlebenden Angehörigen bei
Anerkennung des RF-Kennzeichens im Behindertenausweis
TV-Rundfunkbefreiung und beim Telefon einen vergünstigten
Sozial-Vertrag mit zusätzlichen Freigebühren um einigermaßen die
Einschränkungen im Sozialen Leben auszugleichen, bekommt heute bei
Telekom, Vodafone&Co nur noch der Inhaber des Behindertenausweises
einen vergünstigten Vertrag - dies auch nur für bestimmte Verträge.
Das dabei auch für die Angehörigen des Behinderten das Telefon, heute
auch das Internet, oft die beinahe einzige Möglichkeit ist, sich in
der öffentlichen Gesellschaft aufzuhalten - und dies nicht nur aus
Bequemlichkeit wie es für uns "Normale" gilt, fällt dabei völlig
unter den Tisch. Leider kann jedoch ein eingeschränkt
Geschäftsfähiger oder ein Minderjähriger gar keinen
Telefon/Internetvertrag abschließen. Somit muß immer der Gesunde
diesen abschließen - ohne Vergünstigung. Und gerade beim Mobiltelefon
ist dies sogar oft im Rahmen des Notfalltelefons sogar unbedingt
notwendig. Das Telefon, Handy und Internet hat gerade für Behinderte
und deren Angehörige einen deutlich anderen Stellenwert, als es für
Nichtbehinderte gilt. 


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