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mehr als 1000 Beiträge seit 20.01.2005

Die neue Interoperabilitätsklausel ist praktisch für den Arsch

Wer wird in der Praxis aufwändig ein Softwaretool installieren um
dann in mühevoller Kleinarbeit die gekauften Songs in andere
gewünschte geschützte Formate zu konvertieren?

Genau so die Frage. Wer kauft im iTMS Lieder um sie auf CD zu brennen
und davon legal als MP3, z.B. für den Auto-Player zu rippen?

Dazu hat wohl kaum jemand Zeit, geschweige den Lust. Vom doppelten
Speicherplatz will ich gar nicht reden. Das heißt, das der
geschilderte Fall in der Praxis wohl kaum auftreten wird.

Auch die erhofften Erfolge dieses Paragraphen werden ausbleiben. Denn
wegen o.g. Gründe wird sich wohl kaum jemand das antun oder gar
doppelt kaufen sondern im Zweifelsfall die Stücke _lieber beim Esel
beziehen.

Das ist es auch was mich vom Kauf von DRM-Musik abhält. Denn man
kennt es ja. Dann wenn man den Computer braucht, dann klemmt wieder
irgendwas. Und ich hab keine Lust mich im Zweifelsfall mit
Abspielhürden rumzuschlagen.
Das wundert mich wirklich. Raffen DIE denn nicht, dass so ein
Gefrickel einfach keinen Spaß macht? 
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