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  • supersurfer

247 Beiträge seit 01.08.2001

Da wird sich trotzdem für die Praxis nichts ändern

Das Gesetz sagt zwar, dass es grundsätzlich ein
Rückgaberecht gibt, aber nichts genaues darüber,
wenn das "ausufert".
Ob man deswegen dem Käufer dann unterstellen kann,
er verhalte sich "kundenschädigend" ist auch fraglich.

Da helfen m. E. auch keine AGBs, denn die können
auch unwirksam sein, obwohl Amazon sie auf ihrer
Homepage veröffentlicht.

Einen gesetzlichen Anspruch auf ein entsperrtes
Amazon-Konto gibt es natürlich auch nicht. 

Offensichtlich ist Amazon eben nicht die richtige 
Verkaufsplattform für einige Geschäfte.
Wie es denn in diesen speziellen Fällen "richtig" geht,
darüber mögen sich die Gelehrten streiten.

Für die Praxis wird das wohl keine Auswirkung haben.

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