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53 Beiträge seit 26.07.2002

Re: Nochmals: Eine Freizeitgesellschaft kann man nur am Schopfe packen ...

Das zeigt mal wieder wie viele die Klappe aufreissen ohne richtig
gelesen zu haben. Der Donnerstagnachmittag ist zumindest bei "meinem"
Arbeitsamt für NICHT-arbeitslose Stellensucher reserviert. m42orion
schreibt, dass er "regelmäßig Überstunden" schiebt. Also hat er einen
Job und kann, vorausgesetzt er arbeitet bis 16.00 oder 17.00 Uhr,
nicht eher zum Amt.

Mal was zum Thema Kundenservice. Jeder, der Verständniss für die
Mitarbeiterin des AA geäussert hat, möchte mir bitte seinen AG
melden, damit ich mich dort bewerben kann. Mit dem
Serviceverständnis, was ihr an den Tag legt, hätte ich euch schon
lange rausgeschmissen. Hoffentlich ändert sich beim Kündigungsschutz
in dieser Richtung was. Wenn ich den Spätdienst habe, muss ich mich
kundenorientiert darauf einstellen, dass sogar um 18.00 noch ein
Kunde kommt. Beim Arbeitsamt gibt es meines Wissens Stempeluhren, so
dass jede Über-Minute erfasst wird. Ob diese abgeglitten oder
anderweitig vergütet werden, soll nicht das Problem des Kunden sein.
Dass ein Kunde 1/2 Stunde vor Toreschluss nicht bedient wird, darf
einfach nicht sein. So was kann sich ein Selbständiger nicht
erlauben.

Im öffentlichen Dienst(Banken/Behörden/Sozialversicherungen) leistet
man sich darüber hinaus immer noch den Luxus, dass dem überwiegenden
Teil der Beschäftigten freitags um 13.00 Uhr der Stift aus den Händen
fällt. Wenn man als Kunde Glück hat, gibt es dann noch einen mehr
oder weniger qualifizierten Notdienst. Deutschland auf den Weg zur
Dienstleistungsgesellschaft?

Gruss
Hugo
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