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  • bickerdyke

mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.2001

Korrekt

So wie ich das gelesen habe, wurden NACH der Ausstellung bereits
verpackte Kisten mit den Exponaten beschlagnahmt. Also kurz bevor aus
"Kunst" der "Inhalt der Rumpelkammer des Künstlers" wurde.

Die eigentliche Kunstaktion war ja das automatische, zufällige
bestellen und weniger die bestellten Gegenstände. Das waren ja ganz
profane (wenn auch halblegale) Gebrauchs-Gegenstände.

Kunst ist zwar frei, befreit aber nicht von Vorschriften
(Sicherheits- strafrechtliche- und Zoll-) im Umgang mit im Kunstwerk
verwendeten Materialien. Die Staatsanwaltschaft hat hier IMHO ein
gutes Augenmaß gezeigt.

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