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  • Killer-Plautze

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Genauso krank: Freiwillige Selbstkontrolle bei E-Books

Was zunächst wie ein verspäteter Aprilscherz klingt, wird E-Book-Produzenten demnächst zusätzliche Scherereien machen: Christian Sprang informierte die Verlegerrunde darüber, dass E-Books (wie CD-ROMs oder DVDs) unter den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag fallen. Im Gegensatz zu Büchern würden E-Books als Telemedien eingestuft, für die strengere Jugendschutzvorschriften gelten. Künftig müssten (noch zu benennende) Jugendschutzbeauftragte der Verlage Bücher – wie schon jetzt z.B. bei Filmen üblich – im Wege einer freiwilligen Selbstkontrolle einstufen und mit FSK 0, 6, 12, 16 und 18 kennzeichnen. Bei der Meldung ans VLB müsse diese Kennzeichnung in ein Pflichtfeld eingetragen werden, so Sprang. Bis spätestens 2017 müsse die neue Praxis umgesetzt werden.

Quelle: http://www.boersenblatt.net/artikel-sitzung_des_verleger-ausschusses.958989.html

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