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  • WurstMitSenf

mehr als 1000 Beiträge seit 05.04.2001

eine Maßnahme: No-Spy Erklärung

Das Beschaffungsamt des Bundes zirkuliert grade ein Schreiben zur
Abgabe einer "No Spy" Erklärung, den Anbieter als Bestandteil
öffentlicher Vergabeverfahren unterzeichnen sollen.
Darin soll der Anbieter versichern, er sei gesetzlich nicht
gezwungen, Daten in seinem Besitz an ausländische Sicherheitsbehörden
herauszugeben.
Wohlgemerkt, "ausländisch", d.h. das geht nicht nur gegne die USA,
sondern auch gegen z.B. UK, Kanada, d.h. Länder, die auch in der EU
sind (UK) oder die im Datenschutz als sicheres Drittland mit EU
Datenschutzniveau (CAN) gelten.

Nachdem in den USA grad ein Gericht geurteilt hat, dass
Datenherausgabepflichten der Muttergesellschaft auch für ausländische
Tochtergesellschaften gelten, und zwar egal ob es örtliche Gesetze
gibt, die genau diese Datenherausgabe verbieten (Microsoft Fall, war
hier neulich), führt dies in letzter Konsequenz dazu, dass sich
beispielsweise im Telekommunikationsbereich die Anzahl der Bieter,
die sich zu sowas verpflichten können ohne allzusehr zu lügen,
ziemlich gleich 1 ist (T-Systems/T-Mobile/DTAG), mithin 99,9% aller
anderen Bieter ausgesperrt werden.

Das ist freilich eine echt sinnige Reaktion, so richtig durchdacht.

WmS

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