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  • alterpinguin

mehr als 1000 Beiträge seit 05.12.2002

es gibt ein "Recht auf Zweitveröffentlichung" .. seitens des Urhebers?

es gibt ein "Recht auf Zweitveröffentlichung" .. seitens des
Urhebers?
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meine Fresse! Das klingt fast so als der übliche Troll-Hinweis auf
die garantierten Menschenrechte im Grundgesetz.
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Nicht kapiert?
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Anscheinend kapieren es die wahren "Urheber" immer noch nicht (in der
Mehrheit), dass ihnen die Verwertungsrechte entzogen werden so wie es
jedem 08/15-Arbeiter mit 8/5 oder mit Überstunden noch eindeutigerer
Sklavenhaltung entgeht.
Einige Wenige schaffen es natürlich (von den Urhebern), so wie es
auch einige Wenige von den Tellerwäschern zum Millionär schaffen.
Und oooh Wunder, unter den wenigen, die es schaffen, da findet sich
mindestens der gleiche moralische Abschaum, wie im allgemeinen
("gemeinen") Durchschnitt der Bevölkerung.
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Stimmt natürlich nur bez+glich der Präposition dazu, .. und am Ende
gilt auf jeden Fall, dass "Gelegenheit Diebe macht", d.h. je größer
die Möglichkeiten sind und Reiche haben fast unumschränkte
Möglichkeiten, desto größer ist der Missbrauch, so dass man
eigentlich schon fast zu dem Schluss kommen muss: ein Reicher ist
immer ein Verbrecher - ein Armer, nur gelegentlich.
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Reiche werden sich natürlich über solche Schlussfolgerungen
bitterlich beschweren, .. aber zum Glück ist Intelligenz nicht vom
Reichtum abhängig. Deshalb gibt es bei den Reichen auch ein paar
Ausnahmen, .. aber "machen die den Kohl fett?".
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