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  • Wolf45

748 Beiträge seit 09.02.2004

Kostenlose Werbung soll künftig bezahlt werden? Oder sehe ich das falsch?

Also,
wenn ich auf news.google.de gehe, dann sehe ich Überschriften mit Herkunftshinweis und Kurzzeilen mit stark verkürztem Inhalt.

Klicke ich das an, dann öffnet sich im neuen Fenster die original Seite.

Also eine prima Werbung für die originale Seite und scheinbar kostenlos dazu.
Nun soll dies kostenlose Werbung bezahlt werden?

Irgendwie Welt verkehrtherum.

"Über Umfang und Inhalt des Anspruchs der Presseverleger entscheiden die Zivilgerichte und nicht das Bundeskartellamt", sagt Geschäftsfüher Markus Runde. "Das Presseleistungsschutzrecht gemäß § 87f UrhG ist Urheberrecht und wird zivilrechtlich durchgesetzt.“ Die Entscheidung des Bundeskartellamt sei insofern nicht maßgeblich.

Warum setzen dann die Verlage kein no robot text?, Wer hat denn das Kartellamt angerufen? Google oder die Verlage?

Nun, wenn die Verlage diese kostenlose Werbung, zusätzlich vergütet statt kostenlos bekommen möchten, dann darf man sich nicht wundern, wenn das nicht mehr angezeigt wird.

Also, wenn einer ein Auto auf einer entsprechenden Plattform verkauft, und einen tollen Verkaufstext schreibt, dann ist er froh sein Auto verkaufen zu können und verlangt nicht noch von der Seite Geld für die Urheberrechte an seinem tollen Text.

Da gabs doch schon Fälle, wo einer sein Auto grottenschlecht gemacht hat oder ähnliches und die Sache ging durch die Medien. Da hätte der Verkäufer auch von jedem Verlag, der darüber berichtet hat eine Urhebervergütung verlangen können oder?

Ich habe das Gefühl, die Anwälte von VG-Media wollen ihre teure Daseinsberechtigung beweisen und führen mehr oder weniger sinnvolle Prozesse um abschreckende Wirkung zu entfalten wie ein bellender Hund. Kleinere Blogger hat man ja offenbar bereits mit Klagen erfolgreich abgeschreckt.

Heise und andere Verlage tun gut daran, die Sache mit dem gesunden Menschenverstand zu betrachten statt durch die €-Brille zu schauen.
Irgendwann wird m.E. die ganze Sache höchstrichterlich behandelt und abgeschmettert, auch wenn man das offenbar auf Einzelurteile ziehen will und dann lieber jeweils den Kürzeren zieht statt das nach oben wandern zu lassen um ein höchstrichterliches Urteil zu vermeiden.

Google wird vielleicht nicht umhin kommen eine Feststellungsklage einzureichen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.09.2015 17:32).

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