Ansicht umschalten
Avatar von 6502
  • 6502

mehr als 1000 Beiträge seit 24.03.2000

Kreditkarte / Rückbuchung / Moratorium

paulchen0815 schrieb am 12. Januar 2001 8:37:

> Man muss allerdings ein bisschen vorsichtig sein: Grundsätzlich
> sind
> die bekannten Umtausch- oder Rückgaberechte reine Kulanzsache der
> Händler. Man hat also im Prinzip keinen Rechtsanspruch darauf.

> Auf der anderen Seite gibt es aber das Fernabgabegesetz, nach dem
> man
> zwei Wochen Zeit hat, sich den Kauf nochmal zu ueberlegen. Und da
> gibt's dann fuer den Haendler kein Pardon. Er muss die Ware
> zuruecknehmen...


Grundsätzlich ist es aber so: 
wenn das Unternehmen zahlungsunfähig wird, hilft dir auch das
fernabsatzgesetz oder irgendeine Garantie (gesetzl./freiwillig) nicht.

Wenn die in Konkurs gehen, gibt's halt am Ende eine Quote für die
Gläubiger...so ist das nun mal.

Und eine bereits durch Kreditkarte geleistet Zahlung bewerte ich wie
eine Zahlung per Überweisung: nämlich bereits erfolgt. Wenn da ein
Unternehmen Konkurs geht und man seine Ware noch nicht hat, dann
bekommt man die ausstehende Leistung (Lieferung) halt nur nach der
Konkursquote (also meistens gar nicht mehr).

Was die Banken da mit 'Rückbuchungen' oder 'Gutschriften' machen,
müssten Sie meiner Meinung gar nicht. Es ist reine Kulanz - das wird
sehr wahrscheinlich von den Kreditkartengesellschaften bzw. deren
Rückversicherungen bezahtl. Evtl. holen die sich das Geld dann beim
Händler wieder.

Was mich aber wundert ist die Begründung, warum nichts
geliefert/gezhalt werden soll:
....weil in den niederlanden ein 'Moratorium' benatragt wurde....

Was hat das Moratorium von letsbuyit.com Niederlande B.V. (oder so) mit
meinen Ansprüchen gegen letsbuyit.com Deutschland GmbH zu tun ??? 

Also ich würde da sofort den Anwalt einschalten und versuchen zu
retten, was noch zu retten ist...

6502


Bewerten
- +
Ansicht umschalten