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  • Gustav Mahler

456 Beiträge seit 23.12.2008

Man könnte auch mal überlegen

Seit mehreren Jahrzehnten liegt mein jeweils gültiger Perso in einem
Fach zuhause.
Da eine Mitführungspflicht nicht besteht, nehme ich ihn nur, wenn ich
innerhalb der EU einen Grenzübertritt vorhabe. 
Mit dem ePerso würde ich genauso verfahren. Nicht infrage käme für
mich eine Verwendung im internet; weder bei Unternehmen, noch bei
Behörden. 
Unternehmen, die auf eine Identifizierung per ePerso bestehen, werden
schnell merken, dass ihre Geschäfte zurückgehen, weil es immer
Alternativen geben wird. Ansonsten gibt es immer die Möglichkeit, auf
Geschäfte vor Ort oder in der Umgebung auszuweichen. 
Bei Behörden empfinde ich Angebote (kenne derzeit nur Kfz-Anmeldung)
nur als zusätzliche Serviceleistung.
Da wir in Deutschland immer davon ausgehen müssen, dass nicht jeder
Bürger einen Internetanschluss hat bzw. mit der Materie (schon aus
Altersgründen) nicht vertraut ist, wird es keinen Zwang zur Nutzung
von Dienstleistungen von Unternehmen und Behörden per internet und
damit den Einsatz des ePerso geben. Das werden die Gerichte
verhindern.  
Insofern obliegt es jedem einzelnen, ob er die Zusatzfuntkionen
nutzen will, oder nicht. Im Zweifel wird das Ganze einfach
"einschlafen".
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