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  • meinbeitrag

mehr als 1000 Beiträge seit 12.07.2006

Klarer Fall: Registrare verklagen

Name, Adresse und Kreditkartennummer sind öffentliche Informationen. Auch der Sicherheitscode einer Kreditkarte ist keine PIN und nicht geheim, sondern steht auf jeder Kreditkarte deutlich sichtbar aufgedruckt.

Wenn ein Registrar auf Basis der bloßen Angabe dieser öffentlich verfügbaren Daten ohne weitere Vertragsunterlagen, Unterschrift, etc. und ohne tatsächliche Zustimmung der Opfer eine Domain auf deren Namen registriert, und unter der Domain dann krumme Dinge laufen, dann sollten die Opfer 1. sämtliche Forderungen, die daraus resultierend an sie gerichtet werden, schnurstracks an diesen Registrar weiterleiten und ihn 2. auf Schadenersatz verklagen, weil er mit der unbefugten Bereitstellung der Domain unter ihrem Namen ihrem Ansehen massiven Schaden zugefügt hat. So ein Betrüger-Shop landet im Zweifelsfall in Suchmaschinen und Archiven und damit ist der Ruf auf Jahre, wenn nicht sogar dauerhaft und unwiederbringlich, ruiniert, was erhebliche finanzielle Schäden zur Folge haben kann.

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