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Avatar von fairlane
  • fairlane

mehr als 1000 Beiträge seit 29.01.2002

Re: Klarer Fall: Registrare verklagen

Das gilt aber nur, wenn der Registrar selbst durch sein Verhalten den
Betrug gefördert hat.

Und die Möglichkeiten, über das Internet Verträge zu schließen existiert.

Du beschreibst ja selbst, daß die Zahlungsinformationen eher öffentlicher
Natur sind.

Wenn der Registrar sich aber bei der Prüfung der Personenangaben
nach den Richtlinien eines Ordentlichen Kaufmanns verhalten hat,
also die Überprüfung der Email-Adresse. Die vollzogene Belastung
einer auf den Kunden ausgestellten Kreditkarte, dann ist dieser auch
nicht zu belangen.

Eher ist hier auch das Identitätsopfer in der Pflicht, ständig und
sorgfälltig alle Zahlungsvorgänge, die in seinem Wirkkreis stattfinden
zu überprüfen.

Dann kann so ein Shop auch nicht wirklich lange existieren und alle
haben Allem genüge getan. Es haftet weder das I-Opfer, noch der
Registrar, der übrigens auch Opfer ist.

Grüße
Fairlane

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