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  • Sergeij2000

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Das ist unerheblich!

Gandalf der Graue schrieb am 8. November 2007 0:27

> Internet ist _kein_ Rundfunk, da ich den Inhalt selbständig abholen
> muss, um ihn zu sehen. Bei Rundfunk wird er mir geliefert.

> Das WWW kann nur Punkt-zu-Punkt-Verbindungen verarbeiten, während
> Rundfunk eins zu x Verbindungen "herstellen" kann.

Denn laut §1 RStV ist Rundfunk wie folgt definiert:

"Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und
Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild
unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne
Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters."

und laut §1 RGebStV ein Rundfunkempfänger wie folgt:

"Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind
technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen,
nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Auf- zeichnung
von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind."

Damit sind die rechtlichen Grundlagen klar - ob einem das passt oder
nicht. Übrigens wurden die beiden Staatsverträge nicht geändert, um
die Übertragung von Inhalten über das Internet mit abzudecken - diese
beiden Paragraphen existieren in dieser Form schon seit Jahrzehnten.

Und bevor jetzt jemand anfängt, über den Ausdruck 'nicht
zeitversetzt' zu philosophieren: Bitte den Satz noch einmal lesen -
und über die Bedeutung des Nebensatzes 'oder Aufzeichnung'
nachdenken.

Ansonsten stimmt Deine Argumentation spätestens dann nicht mehr, wenn
die Inhalte per Multicast verbreitet werden.

cu/

Sergeij

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