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  • swapo

mehr als 1000 Beiträge seit 15.02.2003

Re: Internet ist ein Datenübertragungsnetzwerk

Wenn man sich schon auf alberne Haarspaltereien einlässt sollte man
auch ganz klar sagen, dass der Begriff Rundfunk auch keine
Satellitenübertragung und erst recht keine Kabelübertragung
beinhaltet, schließlich bezog er sich ursprünglich nur auf die
drahtlose Verbreitung von Mitteilungen über Fernschreiber.

Wichtigstes Wesensmerkmal des heutigen Begriffs Rundfunk ist die
Ausrichtung an die Öffentlichkeit, was ihr ja auch zumindest
angerissen habt.
Niemand wird aber ernsthaft bezweifeln, dass sich praktisch alle
Angebote des Internets -- oder genauer des WWW -- an die
Öffentlichkeit richten.
Ob dabei Punkt-zu-Punkt-Verbindungen aufgebaut werden kann kaum als
Argument herangezogen werden.
Wenn die bisherigen Übertragungswege (Terrestrik, Kabel, Satellit)
aufgegeben werden sollten um sie vollständig durch IP zu ersetzen
(und, ich versuche mich hier mal als Prophet, darauf läuft es
hinaus), ändert sich an der Sache nichts. Die Übertragungstechnik ist
irrelevant.

Vom Juristischen Standpunkt aus gehört das Internet in Deutschland
derzeit vermutlich nicht unbedingt zum Rundfunk (wobei
Rundfunkgesetze durchaus zur Anwendung kommen) -- das ist eine
Formalität, die aus einer Vielzahl von Gründen geändert werden
sollte. GEZ-Gebühren sind in diesem Fall der geringste der Gründe,
viele Themen, die bei Heise durchaus populär sind, etwa das
Urheberrecht, der Datenschutz und die Meinungsfreiheit, spielen dabei
eine größere Rolle (auch wenn mit Hochdruck daran gearbeitet wird,
dies abzuschaffen -- das ist viel eher einen Protest wert, als die
Expansion des ÖR).

Die Zeiten ändern sich und der technische Fortschritt verlangt
gelegentlich eine Rejustierung des eigenen Rahmens. Das hier ist so
ein Fall.

Ich persönlich würde im Zweifelsfall sogar einen Schritt weitergehen
und den Begriff der Grundversorgung nur noch auf das Internet
beziehen und die Grundversorgung über den klassischen Rundfunk
auslaufen zu lassen (was wohl die ein oder andere Dekade brauchen
dürfte), so dass jedem Bundesbürger das Recht auf einen angemessenen
Internetzugang zusteht.
Das habe ich natürlich nicht ausgesponnen. Aus dem Bauch heraus halte
ich derzeit einen ADSL-Zugang, der flüssiges abspielen von
Video-Streams in TV-Qualität erlaubt, für angemessen.
Netter Nebeneffekt wäre das Vorantreiben von Breitbandverbindungen in
Deutschland, auch so eine dringende Notwendigkeit (und das obwohl ich
zwar auf dem Land, aber in unmittelbarer Nähe eines wichtigen
Telekom-Knotens stets mit den höchsten Verbindungsraten, lebe).

Das hat aber nichts mit meiner Einstellung zur neuen
Gebührenverordnung zu tun. Dass da einiges aus dem Ruder gelaufen
ist, steht außer Frage. Jeder der schonmal Rundfunkgebühren für eine
Hand voll Server, die ohne jegliches Multimediaequipment tief in
einem Keller eines nicht zugänglichen Rechenzentrums stehen, bezahlt
hat, kann nur zu diesem Schluss kommen ;-)

Sich dabei in Grabenkämpfe um Begriffsdefinitionen zu verlieren,
halte ich für keine gute Idee, zumal dieser Kampf nicht zu gewinnen
ist.
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