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  • Sergeij2000

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Re: Internet ist ein Datenübertragungsnetzwerk

swapo schrieb am 8. November 2007 1:23

> Die Zeiten ändern sich und der technische Fortschritt verlangt
> gelegentlich eine Rejustierung des eigenen Rahmens. Das hier ist so
> ein Fall.

...wobei der rechtliche Rahmen gar nicht neu justiert werden muß;-)

> Ich persönlich würde im Zweifelsfall sogar einen Schritt weitergehen
> und den Begriff der Grundversorgung nur noch auf das Internet
> beziehen und die Grundversorgung über den klassischen Rundfunk
> auslaufen zu lassen (was wohl die ein oder andere Dekade brauchen
> dürfte), so dass jedem Bundesbürger das Recht auf einen angemessenen
> Internetzugang zusteht.

Das ist eine interessante Idee.

> Das hat aber nichts mit meiner Einstellung zur neuen
> Gebührenverordnung zu tun. Dass da einiges aus dem Ruder gelaufen
> ist, steht außer Frage. Jeder der schonmal Rundfunkgebühren für eine
> Hand voll Server, die ohne jegliches Multimediaequipment tief in
> einem Keller eines nicht zugänglichen Rechenzentrums stehen, bezahlt
> hat, kann nur zu diesem Schluss kommen ;-)

So sehe ich es im Prinzip auch. Öffentlich rechtlicher Rundfunk ist
ein verfassungsrechtlich abgesicherter Teil unseres Landes - und als
Gegengewicht zu den Privaten von hoher Bedeutung.

Ob allerdings der öffentlich rechtliche Rundfunk in der heutigen Form
noch den ursprünglichen Gedanken entspricht, wage ich doch sehr zu
bezweifeln.
sind.

Aber das sind erst einmal Fragen, die politisch gelöst werden müssen
- und langfristig sicherlich auch gelöst werden.

> Sich dabei in Grabenkämpfe um Begriffsdefinitionen zu verlieren,
> halte ich für keine gute Idee, zumal dieser Kampf nicht zu gewinnen
> ist.

Wobei im Moment der öffentlich rechtliche Rundfunk durch die
Definitionen in RStV und RGebStV am längeren Hebel sitzt;-)

cu/

Sergeij

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